Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte – Fakultativprotokoll 1
Bundesgesetzblatt Nr. 105 aus 1988,
Vertrag - Multilateral
Artikel 2
10.03.1988
19/05 Menschenrechte
Vorbehaltlich des Artikels 1 können Personen, die behaupten, in einem ihrer im Pakt anerkannten Rechte verletzt zu sein, und die alle zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsmittel erschöpft haben, dem Ausschuß eine schriftliche Mitteilung zur Prüfung einreichen.
30.08.2017
10000963
NOR12012311
N1198810343A