Absatz eins,Die Europäischen Gemeinschaften - die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft - besitzen jede für sich in der Republik Österreich Rechtspersönlichkeit.
Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich
Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1988,
Artikel 2
01.01.1988