Kurztitel

VfGH-Aufhebung Geschäftsordnung für die Rechtsanwaltskammer Wien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 676 aus 1988,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.10.1989

Text

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Oktober 1988, römisch fünf 30, 31/88-8, dem Bundesminister für Justiz zugestellt am 1. Dezember 1988, die Wendung „und d'' im Paragraph 43, Absatz eins, der Geschäftsordnung für die Rechtsanwaltskammer Wien und deren Ausschuß (kundgemacht als „Geschäftsordnung für die Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland und deren Ausschuß'' im österreichischen Anwaltsblatt Jg. 1974, Heft 7) als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1989 in Kraft.