Absatz eins,Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. Feber 1988, römisch fünf 11/87-23, dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport zugestellt am 7. Juni 1988, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 2. Mai 1979, Zl. 9076/7-9 c/79, betreffend Genehmigung zur Errichtung der ersten Wiener Islamischen Religionsgemeinde "und der Verfassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich" als gesetzwidrig aufgehoben.