VfGH-Aufhebung römisch fünf d. Bürgermeisters von Thüringerberg
Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1988,
Artikel eins
17.02.1988
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. September 1987, römisch fünf 36/87-6, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 15. Jänner 1988, die Worte „und das gewerbliche Betreiben'' im ersten Absatz der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Thüringerberg vom 4. Juli 1985, mit welcher auf Grund des Paragraph 52, Absatz 4, der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, Bundesgesetzblatt Nr. 619, das Betreiben von Süßigkeitenautomaten untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.