VfGH-Aufhebung, römisch fünf des Bürgermeisters der Marktgemeinde Hard
Bundesgesetzblatt Nr. 138 aus 1988,
Artikel eins
16.03.1988
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. November 1987, römisch fünf 81/87-8, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 10. Feber 1988, die Ziffer eins, der Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Hard vom 2. Dezember 1982, Ziffer 151 /, eins -, 806, 2532, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die insbesondere auf die Inanspruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind, verboten wird, als gesetzwidrig aufgehoben.