Personalverwaltung: die Vollziehung des Dienst- und Besoldungsrechtes für die aktiven Bundesbediensteten einschließlich der Rechtsvorschriften über die Ausbildung und die Planstellenbewirtschaftung sowie die Vollziehung des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeit an Hochschulen, Bundesgesetzblatt Nr. 463 aus 1974,, jeweils in der geltenden Fassung;