Absatz eins,Dieses Übereinkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach seiner Unterzeichnung in Kraft.
Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Cabo Verde)
Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1987,
Artikel 9
01.05.1987
Die Erfüllung der Verpflichtungen aus den Einzelverträgen, die vor dem Außerkrafttreten des Übereinkommens unterzeichnet wurde, wird vom Außerkrafttreten des Übereinkommens nicht berührt.
Geschehen in Wien am 16. Februar 1987 in zwei Urschriften in deutscher und portugiesischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.