Absatz eins,Die vertragschließenden Parteien werden die technische und finanzielle Zusammenarbeit im Hinblick auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Kap Verde nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten fördern.
Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Cabo Verde)
Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1987,
Artikel eins
01.05.1987