Absatz 2Aus den Statuten müssen zu entnehmen sein:
- Litera ader Name des Vereines;
- Litera bder Sitz des Vereines;
- Litera ceine klare und umfassende Umschreibung des Vereinszweckes;
- Litera ddie für die Verwirklichung des Vereinszweckes vorgesehenen Tätigkeiten;
- Litera eBestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft;
- Litera fdie Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder;
- Litera gdie Organe des Vereines;
- Litera hdie Erfordernisse für gültige Beschlußfassungen durch die Organe des Vereines;
- Litera idie Angabe, wer den Verein nach außen vertritt;
- Litera jdie Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis;
- Litera kBestimmungen über die freiwillige Auflösung des Vereines und die Verwertung des Vereinsvermögens im Falle einer solchen Vereinsauflösung.