„St'' (Hauptregister der Staatsanwaltschaft) für die Anzeigen gegen bestimmte Personen wegen strafbarer Handlungen, die in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fallen und nicht bloß auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen sind (einschließlich der Anzeigen der Bezirksgerichte über die von ihnen nach § 89 StPO eingeleiteten Vorerhebungen), und die Auslieferungssachen (GeoForm. Nr. 116a),„St'' (Hauptregister der Staatsanwaltschaft) für die Anzeigen gegen bestimmte Personen wegen strafbarer Handlungen, die in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fallen und nicht bloß auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen sind (einschließlich der Anzeigen der Bezirksgerichte über die von ihnen nach Paragraph 89, StPO eingeleiteten Vorerhebungen), und die Auslieferungssachen (GeoForm. Nr. 116a),