Kurztitel

Staatsanwaltschaftsgesetz-DV

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 338 aus 1986,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

01.07.1986

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Text

ZWEITER ABSCHNITT

Aufgaben und innere Einrichtung der Staatsanwaltschaften und

Oberstaatsanwaltschaften

Besondere Aufgaben der Behördenleiter

Paragraph 3, Die Behördenleiter haben im Rahmen ihrer allgemeinen, dienstrechtlich bestimmten Leitungsaufgaben insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß sie über den Anfall aller wichtigen, schwierigen oder außergewöhnlichen Strafsachen, auch soweit diese nicht unter Paragraph 8, StAG fallen, unverzüglich unterrichtet werden und daß in solchen Strafsachen vor ihrer Unterrichtung tunlichst keine Verfügung getroffen wird.