Entwicklungshilfe - technische Zusammenarbeit (Nicaragua)
Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1986,
Artikel eins,
01.03.1986
Ziel dieses Abkommens ist es, die Zusammenarbeit der Vertragschließenden Teile für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Nikaraguas nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten zu fördern. Diese Zusammenarbeit wird in Form von Projekten und Programmen erfolgen, die Gegenstand gesonderter Vereinbarungen sein werden.