Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1985,
BG
Paragraph 6
01.01.1987
ASGG
14/02 Gerichtsorganisation
Ist im Inland keiner der in den Paragraphen 4 und 5 genannten Gerichtsstände gegeben, so ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel sich eine Zweigniederlassung des Unternehmens befindet.
15.09.2022
10000813
NOR12011266
N11985179360