Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985
Bundesgesetzblatt Nr. 10 aus 1985,
Paragraph 71
05.01.1985
30.06.2008
Alle zwischen dem 4. März 1933 und dem 27. April 1945 erlassenen Vorschriften, durch die auf einzelnen Rechtsgebieten oder in bestimmten Fällen eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung von Bescheiden der Verwaltungsbehörden ausgeschlossen oder ein Sonderverwaltungsgericht (zB Reichsfinanzhof) dazu berufen wurde, sind aufgehoben.