Absatz eins,Parteien im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof sind der Beschwerdeführer, die belangte Behörde und die Personen, die durch den Erfolg der Anfechtung des Verwaltungsaktes in ihren rechtlichen Interessen berührt werden (Mitbeteiligte). Bundesgesetzblatt Nr. 316 aus 1976,, Artikel römisch eins, Ziffer eins,)