„Spezialmission“ eine einen Staat vertretende zeitweilige Mission, die von diesem Staat in einen anderen Staat mit Zustimmung desselben entsandt wird, um mit ihm bestimmte Fragen zu behandeln oder in bezug auf ihn eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen;
Übereinkommen über Spezialmissionen
Bundesgesetzblatt Nr. 380 aus 1985,
Vertrag - Multilateral
Artikel eins
21.06.1985
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Für die Zwecke dieses Übereinkommens bedeutet
Verwaltungspersonal
31.05.2022
10000809
NOR12011108
N1198514734S