Absatz einsDiese Vereinbarung tritt 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft,
- Litera aan dem die nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen der Länder darüber vorliegen, sowie
- Litera ban dem die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.