Wappengesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1984,
BG
Paragraph 7
27.04.1984
10/14 Staatliche Symbole, Nationalfeiertag
Die Verwendung von Abbildungen des Bundeswappens, von Abbildungen der Flagge der Republik Österreich sowie der Flagge selbst ist zulässig, soweit sie nicht geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen.
17.11.2022
10000782
NOR12010865
N11984175570