Absatz eins,Die Vertragsschließenden Teile werden die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Burundis nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten fördern.
Entwicklungshilfe - Technische Zusammenarbeit (Burundi)
Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1984,
Artikel eins
01.05.1984
Die Gewährung von Ausbildungsstipendien erfolgt nach festgelegten Regeln, welche der Republik Burundi auf diplomatischem Wege zur Kenntnis gebracht werden.