Absatz eins,Dieses Bundesgesetz ist auf die Beschäftigung von Fachkräften der Entwicklungshilfe (Entwicklungshelfern und Experten), im folgenden Fachkräfte genannt, anzuwenden.
Entwicklungshelfergesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 574 aus 1983,
Paragraph eins
26.11.1983