Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen
Bundesgesetzblatt Nr. 464 aus 1983,
Vertrag – Multilateral
Artikel 2
02.12.1983
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Dieses Übereinkommen oder die dazugehörigen Protokolle sind nicht so auszulegen, als verringerten sie die den Hohen Vertragsparteien durch das in bewaffneten Konflikten anwendbare humanitäre Völkerrecht auferlegten sonstigen Verpflichtungen.
Vertrag
26.08.2025
10000760
NOR12010567
N1198312782R