Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 330 aus 1983,
BG
Paragraph 9
24.06.1983
Unv-Transparenz-G
10/05 Bezüge, Unvereinbarkeit
Gegen die im Paragraph eins, aufgezählten Funktionäre kann auf Mandatsverlust erkannt werden, wenn sie ihre Stellung in gewinnsüchtiger Absicht mißbrauchen.
15.11.2017
10000756
NOR12010559
N1198312301S