Absatz eins,Nach der Rohbaufertigstellung der Oberstufe des Bundesgymnasiums und der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe im Bereich des Bundesschulzentrums St. Veit an der Glan sollte aus bautechnischen und wirtschaftlichen, aber auch aus schulischen Gründen die Unterstufe des Bundesgymnasiums im unmittelbaren Anschluß daran errichtet werden.