Zweite Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)
Bundesgesetzblatt Nr. 604 aus 1983,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel 4, Paragraph 9
18.11.1983
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens im überregionalen Verkehrsknotenpunkt Villach und auch im Hinblick auf die über das Land Kärnten hinausgehende Interessenslage ist die Errichtung einer weiteren Draubrücke in Villach erforderlich. Die Vertragsparteien werden zur Errichtung der Draubrücke und der damit zusammenhängenden Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges Villach-Lind beitragen, wobei der Bundesanteil mit 60 Millionen Schilling festgelegt wird.
06.03.2025
10000752
NOR12010520
N1198310843R