Absatz einsDie Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, dieses Protokoll unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung sicherzustellen.
Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte (Protokoll römisch eins)
Bundesgesetzblatt Nr. 527 aus 1982,
Artikel eins,
13.02.1983