Einräumung von Privilegien und Immunitäten
Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1982,
Paragraph eins
01.12.1982
Die Liga der Arabischen Staaten und das Büro der Liga der Arabischen Staaten in Österreich (im folgenden “Büro” genannt) genießen Privilegien und Immunitäten nach Maßgabe dieser Verordnung.