Kurztitel

Satzung des Europarates (Pensionsschema Annahmeerklärung)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1982,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.04.1982

Text

ANHANG

Artikel 40

.....

Ziffer 2 Die Mitgliedsstaaten garantieren gemeinsam die Zahlung dieser Leistungen.

.....

Ziffer 4 Sollte ein Staat als Mitglied oder früheres Mitglied der Organisation seinen Verpflichtungen im Sinne dieses Artikels nicht nachkommen, tragen die anderen Staaten diese Kosten in jährlich festgelegten, ihrem Beitrag zum Budget der Organisation entsprechenden Quoten ab dem Verzug des betreffenden Staates.