die im Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins und 7 des Bundesrechenamtsgesetzes genannten Aufgaben, ausgenommen die Mitwirkung bei der Berechnung und die Zahlbarstellung der Geldleistungen an folgende Bedienstete im Bereiche des Österreichischen Bundestheaterverbandes:
- Litera aausschließlich gegen Auftrittshonorar verpflichtete Bedienstete,
- Litera bSubstituten,
- Litera cAngehörige von Zusatzchören,
- Litera dZusatztänzer,
- Litera eStatisten,
- Litera fAngehörige des Publikumsdienstes,
- Litera gTages- und Abendaushelfer,
- Litera hLehrlinge;