Kurztitel

UNO-City - Amtssitz Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 366 aus 1981,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.10.1981

Text

Artikel römisch zwei

Die IAEO zahlt der Regierung für das Recht der Benützung des Amtssitzbereiches den Betrag von einem österreichischen Schilling pro Jahr, welcher jährlich im vorhinein während der Dauer der Benützung und erstmalig am 1. Jänner 1980 fällig wird.