UNO-City - Amtssitz Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)
Bundesgesetzblatt Nr. 366 aus 1981,
Artikel 2
01.10.1981
Die IAEO zahlt der Regierung für das Recht der Benützung des Amtssitzbereiches den Betrag von einem österreichischen Schilling pro Jahr, welcher jährlich im vorhinein während der Dauer der Benützung und erstmalig am 1. Jänner 1980 fällig wird.