Absatz eins,Dieses Abkommen tritt am 1. Tag des 3. Monats nach dem Austausch der Notifizierung in Kraft, daß die entsprechenden verfassungsmäßigen Erfordernisse für das Inkrafttreten dieses Abkommens von den beiden Regierungen erfüllt wurden.
Entwicklungshilfe - technische Zusammenarbeit (Indonesien)
Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1981,
Artikel 8
01.06.1981
ZU URKUND DESSEN haben die von ihrer jeweiligen Regierung dazu gehörig bevollmächtigten Unterfertigten dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN in Jakarta am 27. Oktober 1980 in zwei Urschriften in englischer Sprache.