Absatz eins,Die Regierung der Republik Indonesien haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit Projekten im Rahmen dieses Abkommens entstehen.
Die Regierung der Republik Indonesien wird die österreichischen Fachkräfte hinsichtlich jeglicher Schäden, die von den österreichischen Fachkräften in Durchführung der Projekte Dritten zugefügt wurden, schad- und klaglos halten.