Kurztitel

Gegenseitigkeit in Amtshaftungssachen (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 424 aus 1981,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.11.1981

Text

Artikel 1

Angehörige des einen Vertragsstaates können nach den im anderen Vertragsstaat geltenden Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Amtshaftung unter den gleichen Bedingungen Ansprüche geltend machen wie die Angehörigen des anderen Vertragsstaates.