Mediengesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 314 aus 1981,
BG
Paragraph 26,
01.01.1982
31.12.2022
MedienG
16/01 Medien, Presseförderung
Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen in periodischen Medien als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ gekennzeichnet sein, es sei denn, daß Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können.
Konsumentenschutzbestimmung, Wettbewerbsbestimmung
07.05.2024
10000719
NOR12010106
N11981169660