Kurztitel

Gemeinsamer Amtssitz UNO-City - UNO, IAEO

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1981,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.10.1981

Text

Artikel römisch drei

Dieses Abkommen tritt im Verhältnis zu den Vereinten Nationen oder der Internationalen Atomenergie-Organisation im Falle eines Außerkrafttretens des entsprechenden Amtssitzabkommens außer Kraft. In diesem Falle werden die verbleibenden Vertragsparteien einander konsultieren, um zu entscheiden, ob dieses Abkommen zwischen ihnen vorbehaltlich irgendwelcher erforderlicher Änderungen in Kraft bleibt.