Kurztitel

Konsularvertrag zwischen Österreich und der ČSSR (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 526 aus 1980,

Typ

Vertrag - Tschechische R

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Index

19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr

Text

Artikel 2

Bei der Ausübung der Aufgaben nach Artikel 5 Litera d, des Übereinkommens hat der Konsul insbesondere das Recht,

  1. Litera a
    Pässe oder andere Reisedokumente für Angehörige des Entsendestaates auszustellen oder zu verlängern, zu ändern, zu erweitern oder zu entziehen;
  2. Litera b
    Sichtvermerke für Einreise, Ein- und Rückreise sowie Durchreise für Personen auszustellen, die beabsichtigen, in den Entsendestaat einzureisen, aus ihm zurückzureisen oder durch ihn durchzureisen.

Anmerkung

Siehe auch Paßgesetz 1969, Bundesgesetzblatt Nr. 422 aus 1969,.

Schlagworte

Reisepaß, Visum

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2022

Gesetzesnummer

10000710

Dokumentnummer

NOR12009977

alte Dokumentnummer

N1198047602L