Befreiung von Zollgebühren und sonstigen Abgaben, Verboten und Beschränkungen hinsichtlich der Einfuhr von Dienstwagen und Ersatzteilen für diese, soweit sie für den amtlichen Gebrauch benötigt werden.
Einräumung von Privilegien und Immunitäten
Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1980,
römisch fünf
Paragraph 2
01.01.1981
31.12.1983
12/02 Privilegien, Immunitäten
Zusätzlich zu den in Paragraph eins, genannten Privilegien und Immunitäten genießt das Verbindungsbüro des Zwischenstaatlichen Komitees für die Auswanderung aus Europa in Österreich auch die folgenden Vorrechte:
08.05.2025
10000705
NOR12009936
N11980166890