Datenschutzverordnung-PTV
Bundesgesetzblatt Nr. 451 aus 1980,
Paragraph 11,
29.04.1981
30.06.1987
Paragraph 11, Bei Zugriffsberechtigungen im Wege der Datenfernverarbeitung sind personenbezogene Daten durch Software-Einrichtungen mit Kennworten zu schützen, die nur den Benützungsberechtigten bekannt und periodisch zu ändern sind.