Abkommen über internationale Ausstellungen (Pariser Fassung)
Bundesgesetzblatt Nr. 445 aus 1980,
Vertrag - Multilateral
Artikel 22
09.06.1980
19/19 Konferenzen, Ausstellungen
Die einladende Regierung ist bestrebt, die Organisation der Teilnahme der Staaten und ihrer Staatsangehörigen zu erleichtern, insbesondere in bezug auf die Transporttarife und die Zulassungsbedingungen für Personen und Gegenstände.
02.02.2022
10000685
NOR12009688
N1198014926R