Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
Bundesgesetzblatt Nr. 40 aus 1980,
Vertrag – Multilateral
Artikel 4,
27.01.1980
19/15 Vertragsrecht
Unbeschadet der Anwendung der in diesem Übereinkommen niedergelegten Regeln, denen Verträge unabhängig von dem Übereinkommen auf Grund des Völkerrechts unterworfen wären, findet das Übereinkommen nur auf Verträge Anwendung, die von Staaten geschlossen werden, nachdem das Übereinkommen für sie in Kraft getreten ist.
09.06.2023
10000684
NOR12009584
N1198014697P