Absatz eins,Jeder Registerstaat übermittelt dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, sobald dies praktisch möglich ist, die folgenden Angaben über jeden in sein Register eingetragenen Weltraumgegenstand:
- Litera aName des Startstaats oder der Startstaaten;
- Litera beine geeignete Bezeichnung des Weltraumgegenstands oder seine Registernummer;
- Litera cDatum und Hoheitsgebiet oder Ort des Startes;
- Litera dgrundlegende Parameter der Umlaufbahn, einschließlich
- Litera iUmlaufzeit,
- Sub-Litera, i, iBahnneigung,
iii) Apogäum,- Sub-Litera, i, vPerigäum;
- Litera eallgemeine Funktion des Weltraumgegenstands.