Kurztitel

Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 38 aus 1980,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

22.12.1979

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Anlage 3

BETEILIGUNG DES BUNDES UND DES LANDES KÄRNTEN AN EINER KÄRNTNER BERGBAHNEN- UND BERGSTRASSENGESELLSCHAFT m.b.H.;

 

FÖRDERUNG DES FREMDENVERKEHRS

Zielsetzung

Weiterer gezielter Ausbau der für den Sommer- und Winterfremdenverkehr geeigneten Fremdenverkehrsgebiete durch Erschließung entsprechender Berggebiete und Forcierung einer möglichst weitgespannten zweisaisonalen Fremdenverkehrswirtschaft.

Maßnahmen

Umwandlung der Kärntner Bergbahnen AG in eine Kärntner Bergbahnen- und Bergstraßengesellschaft m.b.H., unter Verpflichtung des Bundes, in diese Gesellschaft in der Weise einzutreten, daß er mit 50% beteiligt ist, und hiefür einen Betrag von 100 Mill. S aufwendet. Danach soll zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes eine Kapitalaufstockung um 100 Mill. S erfolgen, wovon der Bund abermals 50% übernimmt. Zur Regelung des Innenverhältnisses der Gesellschaft soll ein Syndikatsvertrag abgeschlossen werden, der die besonderen Interessen des Landes Kärnten berücksichtigt.

Neben diesen besonderen Förderungen Kärntens durch die Gründung und die Führung der obgenannten Gesellschaft werden alle Fremdenverkehrsförderungsmaßnahmen des Bundes im Bereiche des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie bzw. der BÜRGES auch für Kärnten im Rahmen der bestehenden Kredite des langfristigen Fremdenverkehrsförderungsprogrammes fortgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

10000671

Dokumentnummer

NOR12009451

alte Dokumentnummer

N1198010366S