Kurztitel

Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 38 aus 1980,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

22.12.1979

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Anlage 1

AUSBAU DER AUTOBAHNEN

Zielsetzung

Für die Bevölkerung und die Wirtschaft des Landes Kärnten ist der beschleunigte Ausbau der Südautobahn zur Schaffung einer besseren Straßenverbindung mit der Bundeshauptstadt als Wirtschafts- und Behördenzentrum Österreichs von vordringlicher Bedeutung. Darüber hinaus bedarf es zur Milderung der Auswirkung der Randlage Kärntens in nächster Zeit unbedingt eines leistungsfähigen Anschlusses an das italienische Autobahnnetz und nach Fertigstellung des Karawankenstraßentunnels auch an das jugoslawische Straßennetz. Weiters kommt dem Zusammenschluß der Tauern Autobahn und der Süd Autobahn besondere Dringlichkeit zu.

Maßnahmen

Der Bund verpflichtet sich, zusätzlich zu dem derzeit im Schnitt für Kärnten jährlich für den Autobahnbau bereitgestellten Betrag in den Jahren 1980 bis 1983 weitere Mittel von höchstens 400 Mill. S jährlich zur Verfügung zu stellen. Diese zusätzlichen Mittel sollen für den raschen Ausbau der Süd Autobahn A 2 im Abschnitt Villach/Süd bis Staatsgrenze gegen Italien einschließlich des Abschnittes Zauchen-Untere Fellach (Nordumfahrung Villach) im Zuge der A 10 und für den Abschnitt Oberes Lavanttal (Twimberg) über Wolfsberg bis St. Andrä verwendet werden.

Die Zuweisung erfolgt unter der Voraussetzung, daß für diese Abschnitte baureife Projekte vorliegen und alle Behördenverfahren abgeschlossen sind, in der Höhe des tatsächlichen Bedarfes für die genannten Streckenabschnitte.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

10000671

Dokumentnummer

NOR12009449

alte Dokumentnummer

N1198010364S