Abkommen über den gemeinsamen Amtssitzbereich der IAEO und der UNO
Bundesgesetzblatt Nr. 465 aus 1979,
Vertrag – UNO, IAEO
Artikel eins
01.09.1979
19/20 Amtssitzabkommen
Der gemeinsame Bereich, wie er in der diesem Abkommen beigeschlossenen Karte dargestellt wird, stellt einen Teil des ständigen Amtssitzbereichs jeder der beiden Organisationen im Sinne des Abschnitts 3 von beiden Amtssitzabkommen dar. Dementsprechend finden die Bestimmungen von beiden Amtssitzabkommen auf diesen Bereich sinngemäß Anwendung.
16.03.2023
10000659
NOR12009368
N1197916644S