Abkommen über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation
Bundesgesetzblatt Nr. 463 aus 1979,
Vertrag – IAEO
Artikel eins
01.10.1979
19/20 Amtssitzabkommen
Der Bereich, wie er in der diesem Abkommen beigeschlossenen Karte dargestellt wird, stellt den ständigen Amtssitzbereich der Organisation im Sinne des Abschnitts 3 des Amtssitzabkommens dar.
16.03.2023
10000657
NOR12009363
N1197916636S