Absatz eins,Der Kreiswahlvorschlag hat zu enthalten:
- Ziffer einsdie unterscheidende Parteibezeichnung in Worten und eine allfällige Kurzbezeichnung in Buchstaben;
- Ziffer 2die Parteiliste, das ist ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Bewerbern, wie im Wahlkreis Abgeordnete zu wählen sind, in der beantragten, mit arabischen Ziffern bezeichneten Reihenfolge unter Angabe des Familien- und Vornamens, Geburtsjahres, Berufes und der Adresse jedes Bewerbers;
- Ziffer 3die Bezeichnung des zustellungsbevollmächtigten Vertreters (Familien- und Vorname, Beruf, Adresse).