Kurztitel

Gegenseitigkeit in Amtshaftungssachen (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 120 aus 1979,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.05.1979

Text

Artikel 3

Dieser Vertrag gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung der Republik Österreich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages eine gegenteilige Erklärung abgibt.