Kurztitel

Gegenseitigkeit in Amtshaftungssachen (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 120 aus 1979,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.05.1979

Text

Artikel 1

Angehörige des einen Vertragsstaates können nach den im anderen Vertragsstaat geltenden Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Amtshaftung unter den gleichen Bedingungen Ansprüche geltend machen wie die Angehörigen des anderen Vertragsstaates.