Absatz eins,Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft. Es bleibt für einen Zeitraum von fünf Jahren in Kraft und wird stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr verlängert.
Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Kenia)
Bundesgesetzblatt Nr. 158 aus 1978,
Artikel 9
03.04.1978