Absatz eins,Dieser Vertrag ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden werden in Wien ausgetauscht.
Konsularvertrag zwischen Österreich und Ungarn
Bundesgesetzblatt Nr. 146 aus 1977,
Artikel 50
30.04.1977
ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten der Vertragsparteien den Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
GESCHEHEN zu Budapest, am 25. Februar 1975 in zwei Urschriften in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.